Neues Maklergesetz bringt Vorteile für Käufer & Verkäufer
Im Mai 2020 beschloss die Bundesregierung eine Neuregelung des sogenannten Maklergesetzes, das unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Zu den wichtigsten Neuerungen, die seit dem 23. Dezember 2020 gelten, zählt unter anderem die Gleichverteilung der Maklerprovision bei Immobilienkäufen. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen.
Bundesweite Regelung durch neues Maklergesetz
Bislang wurde die Maklerprovision von bis zu 7 % des Kaufpreises in vielen Regionen und Bundesländern vom Käufer getragen. Das sorgte für hohe Kaufnebenkosten und eine gewisse Ungleichbehandlung des Käufers, da dieser oftmals den Makler nicht beauftragte. Mit dem neuen Maklergesetz wird eine bundesweite Regelung geschaffen, nach der sich Käufer und Verkäufer die Provision mindestens teilen müssen. Individuelle Vereinbarungen, bei denen der Verkäufer mehr als 50 % der Maklerprovision übernimmt, sind allerdings weiterhin möglich. So kann der Verkäufer auch die gesamte Provision übernehmen und dem Käufer einen provisionsfreien Kauf ermöglichen.
Außerdem gilt:
- Zahlungspflichtig wird der Käufer erst, wenn auch der Verkäufer seinen Provisionsanteil geleistet hat.
- Der Maklervertrag muss in Schriftform vorliegen - beispielsweise in digitaler Form als E-Mail oder in Papierform.
- Vereinbart der Makler für den Käufer unentgeltlich tätig zu sein, darf er sich dessen Provisionsanteil nicht vom Verkäufer zahlen lassen.
Provisionsregelung gilt nur für Verbraucher
Die Bundesregierung legt mit dem neuen Maklergesetz fest, dass die Provisionsverteilung nur für Immobilienkäufe von Verbrauchern gilt. Kaufverträge, die mit Unternehmen oder Investoren geschlossen werden, fallen nicht unter das neue Gesetz. Ferner gilt die Regelung nur für den Kauf von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Sie gilt nicht für unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser.
Transparenz & Rechtssicherheit sind Vorteile für beide Seiten
Das neue Maklergesetz scheint in erster Linie nur dem Käufer zugutezukommen. Dabei entlastet es aber nicht nur bei den Kaufnebenkosten, sondern schafft für beide Seiten Transparenz und Rechtssicherheit. Da beide Seiten die Maklerprovision tragen, liegt es in beiderseitigem Interesse, einen professionellen und seriösen Makler zu beauftragen. Das wiederum schafft zunehmend mehr Qualität im Immobilienverkauf und in der gesamten Immobilienbranche. Unseriöse Makler werden sich mit dieser Regelung nicht lange auf dem Markt halten können.